Der Corona-Virus verändert bekanntlich vieles, doch kaum eine Branche ist derart heftig betroffen von den gesetzlichen Regelungen zur Kontaktreduzierung wie die Gastronomie. Während Inhaber*innen gastronomischer Betriebe noch in der Lage sind, gewisse staatliche Hilfen zu beantragen, um weiter über die Runden zukommen, stehen deren Angestellte meist nicht die gleichen Optionen zur Verfügung.
Um nicht gleich zu Beginn missverstanden zu werden: Die Folgen der Kontaktreduzierung betreffen uns alle und somit auch alle Formen von Arbeit und Einkommen, doch gerade in dem hier besprochenen Bereich arbeiten die meisten Menschen nun mal auf Minijob-Basis, kaum ein Kellner oder eine Barkeeperin ist heute fest angestellt – und kann somit auch nicht in Kurzarbeit geschickt werden. So kommt es, dass die meisten dieser Menschen mit Beginn der Krise von jetzt auf gleich kein Einkommen mehr hatten – darunter nicht wenige Studierende und andere junge Menschen, die sich so ihre Ausbildung oder ihren Bildungsweg ins Erwachsenenleben zu finanzieren suchten.
Das Kernproblem ist bereits erwähnt: ohne Angestelltenverhältnis kein Anspruch auf Lohnfortzahlung – was aufgrund geschlossener Kneipen und Restaurants ohnehin für die meisten Betriebe derzeit schwierig sein dürfte. Überbrückungsmöglichkeiten, die sich speziell an in der Gastronomie Beschäftigte richtet, gibt es in dieser Form nicht, d.h. solange keine Ersparnisse oder ähnliches zur Hand sind, kann es sein, dass ein Branchenwechsel in Erwägung gezogen werden muss, zumindest vorübergehend. So manche*r Kellner*in räumt nun Regale im Supermarkt ein, damit die Miete weiter gezahlt werden kann. Denn die pausiert leider auch in der Corona-Krise nicht.
In jedem Fall sollte aber zuerst geprüft werden, ob nicht ein Anspruch auf Wohngeld vorliegt – siehe dazu die entsprechende Seite der Stadt Osnabrück. Diese kommunale Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu beantragen, gab es auch schon vor der Pandemie, ist aber seit jeher relativ unbekannt. Auch wenn es nichts wird, ein Antrag kostet nichts und sollte versucht werden. Doch aufgepasst: liegt bereits ein BaföG-Anspruch vor, könnt ihr den fürs Wohngeld direkt knicken.
Doch für Studierende lohnt es sich derzeit, diesbezüglich die Medien zu verfolgen. Es mehren sich die Stimmen, die genau das fordern – also die Öffnung des BAföG für bisher nicht förder-berechtigte Studierende zu öffnen. Noch weist dies Bundesbildungsministerin Karliczek zurück und setzt lieber auf zinsfreie Darlehen für bedürftige Studis. Doch ob und wann diese kommen – und um wie viel Geld es dann letztlich geht, all das ist bisher noch unklar, womit die Ministerin bereits viel Kritik auf sich gezogen hat. Bleibt zu hoffen, das davon möglichst bald etwas ankommt.
Wichtiger als die Sorge ums Einkommen sollte es dieser Tage sein, auf sich und andere zu achten und unnötige Ansteckungsmöglichkeiten zu vermeiden. Von daher ist es wohl immer noch richtig und wichtig, dass besonders gastronomische Betriebe weiterhin geschlossen bleiben. Also, im Zweifelsfall schaut euch nach Alternativen um, so mau die Situation auch zu sein scheint. Und wann immer es geht: Bleibt zuhause, bleibt gesund!